Damit ein Testament nicht angefochten wird

Fragen & Antworten zu Testament, Pflichtteil und Erbschaftssteuer

Dr. Markus Schuhmann, Fachanwalt für Erbrecht in München, beantwortet Fragen zum Testament und Pflichtteil sowie zur Erbschaftssteuer.

1. Welche Anforderungen muss ein Testament erfüllen, damit es nicht angefochten werden kann?
Die Anfechtung eines Testaments ist nur in wenigen vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen möglich. Explizite Anordnungen in einem Testament, wodurch jegliche Anfechtung ausgeschlossen wird, gibt es nicht. Wird Ihr Testament von einem Experten entworfen, so können aber zumindest die meisten Fälle einer Anfechtung verhindert werden. In einem Ehegattentestament können aber auch Regelungen zu einem Anfechtungsverzicht aufgenommen werden. Dieser Anfechtungsverzicht bindet beispielsweise den überlebenden Ehegatten für den Fall, dass dieser wieder heiratet und neue pflichtteilsberechtigte Personen hinzukommen.

2. Wer erhält einen Pflichtteil, und unter welchen Bedingungen kann den Berechtigten das Erbe ganz streitig gemacht werden?
Werden Abkömmlinge, leibliche wie adoptierte Kinder, sowie Eltern und Ehegatten beziehungsweise eingetragene Partner durch ...


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