Wasserversorgungsanlagen nur alle drei Jahre prüfen

Nächste Novellierung der Trinkwasserverordnung

Nach weniger als einem Jahr wurde die im November 2011 novellierte Trinkwasserverordnung erneut verändert. Am 12. Oktober hat der Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung verabschiedet.

So wird das jährliche Prüfintervall für Wasserversorgungsanlagen durch ein dreijähriges Prüfintervall abgelöst. Nach der ersten Novellierung bestand noch die Pflicht für Hauseigentümer, ihre Trinkwasseranlagen, wenn sie mehr als 400 Liter Inhalt haben, und/oder wenn sich in einer Rohrleitung mehr als drei Liter Wasser zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle des Warmwassers befinden, jährlich auf Legionellen prüfen zu lassen

Die erste Untersuchung auf Legionellen muss nun erst bis zum 31. Dezember 2013 und nicht - wie in der ersten Novellieru...


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