Auch nach der Anpassung Kaufkraftverlust

Neue Hartz-IV-Regelsätze ab 2013

Das Bundeskabinett hat am 19. September 2012 per Rechtsverordnung die neuen Regelsätze ab 2013 festgelegt. Sie gelten für Bezieher von Hartz IV und von Sozialhilfe.

Danach erhöht sich beispielsweise der Regelsatz für Alleinstehende von 374 Euro geringfügig um acht Euro auf 382 Euro. Die Anpassung wirkt sich auch auf die Mehrbedarfe aus (siehe nebenstehende Übersicht).

Bei der turnusmäßigen Anpassung zu Jahresbeginn legt die Regierung die Sätze nicht eigenmächtig fest. Vielmehr wird nur der gesetzliche Anpassungsmechanismus umgesetzt. Danach werden die Sätze anhand eines...


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