Neonazis in Sachsen behalten ihre Waffen
Verantwortliche: »keine Handhabe«
Am 7. November 2011 - also unmittelbar nach dem Auffliegen der NSU-Mörderzelle, die sich in Sachsen versteckt hielt - teilte das Innenministerium in Dresden auf eine Anfrage der Linksabgeordneten Kerstin Köditz mit, dass bei 38 Personen, die der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind, Erkenntnisse zu einem legalen Waffenbesitz vorliegen. Dies betrifft in der Summe 105 Lang- und 51 Kurzwaffen. Inzwischen ist noch weiterer legaler Waffenbesitz von Neonazis bekannt geworden.
Die schwarz-gelbe Freistaat-Regierung versprach, sich umgehend um das erkannte Problem zu kümmern. Nach einem Jahr erbat »nd« vom Innenministerium Auskunft über die Ergebnisse. Doch eine Antwort blieb aus. Wegen Überlastung. Dabei wäre die Antwort kurz gewesen, denn angeblich ist nichts geschehen. Was nicht nur Schuld der Innenbehörden ist. Das Leipziger Verwaltungsgericht hat in einem Urteil festgehalten, dass es keine Handhabe »gegen bewaffnete Neonazis« gebe, so lange die lediglich Waffen besitzen und es nicht »zusätzlich eine aktive individuelle Betätigung« gebe, die auf eine »verfassungsfeindliche Bestrebung« hindeute.
Das ist zwar eine lasche Auslegung des Waffenrechts, denn da findet sich der Hinweis, dass es ausreicht, wenn die Waffenbesitzer einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind.
Nach »nd«-Informationen wäre das zumindest bei einem Teil der Betroffenen möglich - doch nur durch Aussagen von V-Leuten. Das verweigert der Verfassungsschutz angeblich, weil seine Spitzel sonst »verbrannt« oder deren Leib und Leben bedroht wären.
Sachsen ist keine Ausnahme. Beispiel Nordrhein-Westfalen. Dort besitzen mindestens 99 Rechtsextreme legal Waffen. 35 hätten die Erlaubnis, scharfe Waffen zu besitzen und zu erwerben. 64 besäßen den sogenannten »kleinen Waffenschein«, sagt das SPD-regierte Innenressort. Im Oktober versprach Minister Ralf Jäger die Prüfung, ob die Genehmigungen entzogen werden können.
Das Nationale Waffenregister lässt, da auch die Geheimdienste Zugang haben, demnächst immerhin einen bundesweiten Abgleich zwischen legalen Waffenbesitzern und erkannten militanten Neonazis zu. So würde, wie Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) gestern bei der Vorstellung des Nationalen Waffenregisters generell in Aussicht stellte, »ein erheblicher Sicherheitsgewinn erreicht«. René Heilig
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