»Nächstenliebe« reicht nicht mehr

Auch Kirchenmitarbeiter leiden unter neoliberalen Reformen

Auch in kirchlichen und besonders in evangelischen Sozialeinrichtungen halten zusehends Niedriglöhne und Leiharbeit Einzug. Eine Folge neoliberaler Reformen der 90er Jahre: Damals nahm man Abstand von der Kostendeckung und ersetzte sie durch den Wettbewerb um die niedrigsten Ausgaben.

Arbeitsrechtliche Sonderkonditionen haben sich die Kirchen schon in der Gründungsphase der Bundesrepublik gesichert. »Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes«, heißt es in Artikel 140 des Grundgesetzes. Die Kirchenoberen werten das auch als arbeitsrechtlichen Freibrief.

Statt des mehr oder minder freien Ringens der Tarifpartner, wie es in der freien Wirtschaft und dem Öffentlichen Dienst üblich ist, setzten die Kirchen auf eigene Organisationsformen, in denen Interessenkonflikte nicht vorgesehen sind. So lange sich die Kommissionen an den Tarifstandards des öffentlichen Dienstes orientierten, war dies nur ein mittelschweres Problem. Mitunter entlohnten die kirchlichen Wirtschaftsunternehmen ihre Mitarbeiter sogar besser.

»Die Kosten wurden in der Regel refinanziert«, erinnert sich ver.di-Chef Frank Bsirske an bessere Zeiten für Wohl...


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