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Lehrer freigesprochen und keine Schadenersatzzahlung

Sex mit einer Schülerin

Erst wurde der Lehrer nach Sex mit einer minderjährigen Schülerin im Strafverfahren freigesprochen, nun muss der Ex-Lehrer auch keinen Schadenersatz zahlen. Der Mann kommt zumindest juristisch ungeschoren davon.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/805655.lehrer-freigesprochen-und-keine-schadenersatzzahlung.html

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