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Leibrente als Unterkunftskosten

Hartz IV

Müssen Hartz-IV-Bezieher für das Wohnen in einem Eigenheim an den vorherigen Eigentümer eine Leibrente zahlen, so können sie diese Kosten als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter erstattet bekommen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Beschluss vom 3. September 2012 (Az. L 6 AS 404/12 B ER) entschieden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/805657.leibrente-als-unterkunftskosten.html

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