Doch wenn die Witwenrente kleiner wird ...

Altes Recht trifft derzeit noch auf die Mehrheit der Hinterbliebenen zu

Nach eigenen Angaben zahlt die Deutsche Rentenversicherung bundesweit derzeit knapp 5,5 Millionen Witwen- oder Witwerrenten aus.

Diese Renten sollen zumindest - sofern darauf Anspruch besteht - den Unterhaltsverlust teilweise ausgleichen und damit die wirtschaftliche Existenz der Hinterbliebenen sichern.

Wenn allerdings zusätzliches Einkommen vorhanden ist und damit ein festgelegter Freibetrag überschritten wird, fällt die Witwenrente geringer aus - ganz nach dem Prinzip: Je höher das zusätzliche Einkommen, umso geringer die Hinterbliebenenleistung.

Dieser Freibetrag ändert sich jährlich und wurde erst im Sommer wieder angehoben. Derzeit beträgt er monatlich 741,05 Euro in den alten und 657,89 Euro in den neuen Bundesländern. Nur Einkommen, das diese Beträge übersteigt, wird zu 40 Prozent auf die Witwer- oder Witwenrente angerechnet. Maßgeblich sind dabei immer die Netto-Renten.

Angenommen, eine Frau hat netto rund 1600 Euro gesetzliche Altersrente im Monat und damit etwa genauso viel, wie ihr verstorbener M...


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