Europa-Gericht bestätigt Rettungsschirm

ESM verstößt nicht gegen die Nicht-Beistandsklausel

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Der irische Abgeordnete Thomas Pringel wollte per Gerichtsurteil den Stabilitätsmechanismus stoppen und scheiterte damit.

Der Euro-Rettungsschirm ESM ist rechtmäßig. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Damit wurde auf der höchsten europäischen Gerichtsebene grünes Licht für den Stabilitätsmechanismus geben. Gegen ihn hatte zuvor der irische Abgeordnete Thomas Pringel geklagt, der das Haftungsverbot der Euroländer für andere Mitgliedsstaaten in Gefahr sah.

Seit dem 8. Oktober ist der dauerhafte Stabilitätsmechanismus in Kraft und ersetzt den temporären Euro-Rettungsschirm EFSF. Mit einer Kapitalausstattung von 700 Milliarden Euro kann er notleidenden Euro-Krisenländern laut Vertrag Kredite in Höhe von insgesamt bis zu 500 Milliarden Euro geben. Das meiste Kapital dafür kommt mit rund 190 Milliarden Euro aus Deutschland. Der irische Anteil ist mit elf Milliarden Euro beziehungsweise 1,6 Prozent am Gesamtkapital relativ gering.

Doch bei einem Staatshaushalt von rund 76 Milliarden Euro wie im Jahr 2011 sind diese elf Mi...


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