Kein Flugticket für »noch unbekannt«
Reiserecht
Wer bei einer Flugbuchung im Internet anstelle des Namens eines Passagiers die Bemerkung »noch unbekannt« in das Formular schreibt, hat keinen Anspruch auf Beförderung. So entschied der Bundesgerichtshof am 16. Oktober 2012 (Az. X ZR 37/12).
Der Kläger hatte für sich und einen Begleiter Flüge nach Zypern buchen wollen. Statt des zweiten Namens schrieb er »noch unbekannt« in die Buchungsmaske - trotz des Hinweises, dass eine Namensänderung nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich sei und der Name mit dem im Ausweis des Passagiers genannten übereinstimmen müsse.
Wie der BGH entschied, kann der Kläger das Geld für das Ticket zurückverlangen: Es sei kein wirksamer Vertrag über die Beförderung zustande gekommen. Der Kläger habe aber keinen Anspruch auf eine zusätzliche Au...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.