Arbeitgeber darf Arbeitnehmer heimlich filmen
BAG-Urteil
In den vergangenen Jahren wurde bekannt, dass mehrere Lebensmittelketten ihre Mitarbeiter mit versteckten Kameras überwacht hatten. Die Aufregung war groß und führte zu einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (»Lex Lidl«). Was aber ist tatsächlich rechtens?
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte erstmals über einen Fall zu entscheiden, so der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA), in dem eine Mitarbeiterin durch heimliche Filmaufnahmen einer Straftat überführt werden konnte und deshalb das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.
Nach der Entscheidung des BAG (Az. 2 AZR 153/11) dürfen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verdeckt gewonnene Videoaufzeichnungen zur Überführung des Täters verwenden. Ferner rechtfertigt der Diebstahl von einigen Packungen Zigaretten die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch bei einer langjährigen Beschäftigung.
Beklagt wurde ein bundesweit tätiges Einzelhandelsunternehmen. Die Klägerin war bei dem Unternehmen seit über 18 Jahren beschäftigt, zuletzt als stellvertretende Filialleiterin. Ende 2008 installierte das Unternehmen für drei Wochen verdeckte Videokameras in den Verkaufs...
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