Wann darf es qualmen?

Leserfrage zu Emissionen

In der Heizperiode glauben manche Bungalowbesitzer, alles verbrennen zu dürfen. Dicker gelber Qualm dringt aus Schornsteinen. Es ist ja kein offenes Feuer, nebelt aber die Nachbarn ein. Ist das erlaubt?
Erich W., Gera

Die Antwort darauf ist schwierig. Jeder empfindet Geruchsbelästigung anders. Für den einen ist die »Räucherei« belästigend. Den anderen, mehr abgebrühten, stört sie weniger oder nicht. Es gibt also eine gewisse Duldungspflicht.

Eine generelle Antwort gibt § 906, Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): »Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grund...



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