Vorkaufsrecht des Mieters für zwei Monate

Verkauf der Mietwohnung

Mieter haben ein Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung vom Eigentümer verkauft werden soll (§ 577 BGB). Das muss ihnen vom Verkäufer zusammen mit dem Inhalt des Kaufvertrages schriftlich mitgeteilt werden.

Dieses Vorkaufsrecht gilt nicht, wenn die Wohnung an einen Familienangehörigen des Vermieters oder einen Angehörigen seines Haushalts verkauft werden soll.

Das Vorkaufsrecht des Mieters kann auch nur nur beim ersten Verkauf der Wohnung in Anspruch genommen werden (BGH- Urteil vom 22. Juni 2007, Az. V ZR 269/06). Wenn er seine Wohnung kau...


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