Kündigungsgrund bei »mehr als zehn Prozent« kleiner

Falsche Wohnungsgröße im Mietvertrag

Nach Schätzung des Dresdner Mietervereins stimmen bei etwa zwei Dritteln aller Wohnungen die im Mietvertrag genannten Quadratmeter nicht mit der tatsächlichen Wohnfläche überein.

Ob Mieter in solchen Fällen kündigen dürfen, Ansprüche auf Mietminderung oder Rückzahlung zu viel gezahlter Miete haben, hängt vom Ausmaß der Flächenabweichung ab. Wenn die Wohnung tatsächlich mehr als zehn Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen und zu viel gezahlte Miete zurückfordern (BGH-Urteil, Az. VIII ZR 142/08).

Dabei macht es keinen Unterschied, ob im Mietvertrag die Wohnungsgröße exakt angegeben oder eine Zirka-Fläche genannt wird. Der Umfang der...


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