Bestätigung des Austauschprotokolls

Messgerätedaten aufschreiben

Das Eichgesetz schreibt vor, dass Kaltwasserzähler nach sechs Jahren, Wärme- und Warmwasserzähler nach jeweils fünf Jahren ausgetauscht werden müssen.

Auch Stromzähler werden nach längerer Laufzeit durch neue Zähler ausgewechselt. Wenn der Monteur kommt und das Messgerät Gerät gewechselt wurde, wird in der Regel ein Protokoll über die gemessenen Werte aufgesetzt, das der Mieter unterschreiben soll.

Das ist auf keinen Fall als eine reine Formsache zu betrachten. Durch leichtfertiges Unterschreiben, ohne genau hinzusehen, kann es passieren, dass man normalerweise unvorstellbare Verbrauchswerte zu bezahlen hat. Unlängst wurde im Fernsehen über eine Familie berichtet, die so viel Wasser verbraucht haben soll,...


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