Linkspartei will jede Beteiligung an Angriffskriegen unter Strafe stellen
Antrag im Bundestag: Strafrecht entspricht nicht dem Auftrag des Grundgesetzes
Berlin (nd). Die Linksfraktion will künftig auch jede „direkte und indirekte Beteiligung an der Durchführung von Angriffskriegen" unter Strafen stellen. Ein entsprechender Antrag ist am Mittwoch in den Bundestag eingebracht worden. Entscheidungen der Bundesanwaltschaft aus dem Jahr 2003, in denen es um Strafanzeigen gegen Mitglieder der damaligen rot-grünen Bundesregierung wegen der „vielfältigen deutschen Unterstützungsleistungen für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA auf den Irak 2003" ging, hätten den dringenden Regelungsbedarf gezeigt.
Die Anzeigen seien damals mit der Begründung zurückgewiesen worden, „dass es sich nicht um im Sinne des § 80 des Strafgesetzbuchs erhebliche Beiträge gehandel...
Die Anzeigen seien damals mit der Begründung zurückgewiesen worden, „dass es sich nicht um im Sinne des § 80 des Strafgesetzbuchs erhebliche Beiträge gehandel...
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