Geldstrafe für Feuertod
Fall Oury Jalloh: Polizist soll 10 800 Euro wegen fahrlässiger Tötung zahlen
Magdeburg (nd). Zu Unrecht landete Oury Jalloh am 7. Januar 2005 überhaupt in dieser Zelle im Dessauer Polizeigewahrsam, die er nicht mehr lebendig verlassen sollte. Der Asylbewerber aus Sierra Leone hatte keine Straftat begangen, die Polizei hätte ihn gar nicht mit aufs Revier nehmen dürfen, urteilte das Landgericht Magdeburg gestern.
Jalloh, der unter Einfluss von Alkohol und Kokain stand, wurde in der Zelle auch nicht beobachtet, wie es in solchen Fällen Pflicht ist. Im Gegenteil: Als der Brandmelder Alarm schlug, schaltete ihn ein Beamter einfach aus. Angeblich, weil es in der Vergangenheit häufiger Fehlalarm gegeben hätte. Oury Jalloh starb qualvoll an einem Inhalationshitzeschock.
Gestern wurde der ehemalige Dessauer Dienstgruppenleiter Andreas S. wegen fahrlässiger Tötung zu 120 Tagessätzen à 90 Euro verurteilt. Die Nebenklage hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.
Nicht nur Jallohs Familie und Freunde bezweifeln bis heute den vom Gericht nicht in Frage gestellten Hergang: Der an Händen und Füßen gefesselte Mann soll, um auf sich aufmerksam zu machen, mit einem Feuerzeug, das bei der Leibesvisite übersehen worden war, die schwer entflammbare Matratze angezündet haben. Die »Initiative in Gedenken an Oury Jalloh« hat ein weiteres Brandgutachten in Auftrag gegeben.
Wie gering die Achtung der Dessauer Polizisten vor dem jungen Mann aus Sierra Leone war, belegte ein Monate nach seinem Tod aufgetauchtes Protokoll des Telefongesprächs der Polizeidienststelle mit einem Arzt: »Piekste mal einen Schwarzafrikaner?« »Ach du Scheiße, da finde ich immer keine Vene bei den Dunkelhäutigen.« (Lachen) »Bring doch eine Spezialkanüle mit.«
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