Anspruch auf Schadenersatz bei zu schlechter Bewertung
Arbeitszeugnis
Ein zu schlechtes Arbeitszeugnis kann den alten Arbeitgeber teuer zu stehen kommen, wie ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven verdeutlicht.
Bekommen Angestellte ein zu schlechtes Arbeitszeugnis, können sie dafür unter Umständen Schadenersatz geltend machen. So muss der Arbeitgeber die Betroffenen dafür entschädigen, wenn ein unangemessenes Zeugnis nachweislich der Grund für eine Absage bei der Bewerbung um einen neuen Job war.
Das gilt zumindest, wenn der Arbeitgeber zuvor einer gerichtlichen Aufforderung zur Änderung des Zeugnisses nicht nachgekommen ist, wie das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven entschieden hat (Az. 1 Ca 1309/10). Auf ein dementsprechendes Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein zu schlechtes Zeugnis ausgestellt. Ein Gericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Korrektur, die der Arbeitgeber jedoch unterl...
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