Homosexuelle bei Adoptionen benachteiligt

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Adoptionsrecht

Ehegatten können Kinder ihres Partners adoptieren - auch wenn der Andere die Kinder vorher selbst adoptiert hatte. Schwule und lesbische Paare dürfen das nicht. Das Verfassungsgericht könnte das ändern.

Karlsruhe (dpa/nd). Vor dem Bundesverfassungsgericht deutet sich eine Korrektur beim Adoptionsrecht für homosexuelle Paare an. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag sprachen sich fast alle Experten dafür aus, Homosexuellen eine Adoption auch dann zu ermöglichen, wenn ihr Lebenspartner das Kind zuvor selbst adoptiert hatte. Der Grünen-Politiker Volker Beck betonte, es gehe dabei »zuallererst um die Rechte der Kinder und nicht um die Rechte der Lebenspartner«. Für die Kinder sei es von Vorteil, wenn zwei Eltern sorgerechtlich und unterhaltsrechtlich verpflichtet seien. Bei einem heterosexuellen Ehepaa...


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