Gebot der Menschlichkeit

Klaus Joachim Herrmann über das Recht, bleiben zu dürfen

Menschen in Bedrängnis benötigen Beistand. Es ist ein Mindestgebot von Anstand und Moral, ihnen als Schutz vor Verfolgung Aufenthalt und Obdach zu gewähren. Flüchtlingen all dies zu verwehren und sie gar vertreiben zu wollen, kann nur als das Gegenteil gelten. Spätestens seit dem Hungerstreik der Asylbewerber sollte sowieso klar sein, dass ihnen Deutschland mit Lag...


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