Kein Übergangsgeld ohne Übergang

Vorstände müssen zurückzahlen / Kassenärztliche Vereinigung verzichtet nach klaren Worten der Richter auf Klage

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Auf verlorenem Posten stand die Berliner Kassenärztliche Vereinigung (KV) gestern mit ihrer Klage gegen die Senatsgesundheitsverwaltung vor dem Landessozialgericht in Potsdam. Es ging um die Zahlung von Übergangsgeldern an die Vorstände der KV Angelika Prehn, Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke von jeweils 183 000 Euro. Das entspricht einem Jahresgehalt. Die drei Chefs hatten die »Übergangsgelder« im Jahr 2011 für den Fall erhalten, dass sie aus ihren Ämtern ausscheiden und sich wieder ihrer ärztlichen Tätigkeit zuwenden.

Da die drei aber für eine weitere Amtsperiode für sechs Jahre wiedergewählt wurden, entfiel der Anspruch auf Übergang. Das sah die KV-Vertreterversammlung, das »Ärzteparlament« anders und entschied mehrheitlich, dass die Zahlungen rechtens seien.

Während viele Hausärzte in ...


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