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Verdammte Ossis
Leseprobe
Bei einer schwäbischen Fensterfabrik hatte sich eine gebürtige Ostdeutsche als Buchhalterin beworben. Sie wurde abgelehnt. Auf den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen war das Stichwort »Ossi« vermerkt. Die Frau klagte daraufhin beim Stuttgarter Arbeitsgericht gegen die »Diskriminierung ihrer ethnischen Herkunft«. Doch das Gericht entschied abschlägig. Die Ostdeutschen sind kein eigener Volksstamm, denn »unter ethnischer Herkunft ist mehr zu verstehen als nur regionale Herkunft« ... Wären die Ossis ein eigener Volksstamm, dürfen sie, laut Antidiskrimin...
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