Leiharbeiter nicht auf Dauerarbeitsplätze
Rechtsfrage
Berlin (nd-Meyer). Die Einstellung eines Leiharbeitnehmers auf einem Dauerarbeitsplatz verstößt gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Betriebsrat kann deshalb seine Zustimmung zur Einstellung verweigern, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Bran...
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