Gerichtshof setzt Grenzen bei Massengentests
Suche nach Verwandten ist nicht erlaubt
Karlsruhe (epd/nd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Auswertung freiwilliger Massengentests Grenzen gesetzt. Die Ergebnisse dürften nur gegen die Teilnehmer des DNA-Tests selbst als Beweismittel für eine Straftat verwendet werden, nicht jedoch gegen deren Verwandte, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe. Im konkreten Rechtsstreit muss der wegen einer schwerer Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilte Klä...
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