Gerichtshof setzt Grenzen bei Massengentests

Suche nach Verwandten ist nicht erlaubt

Karlsruhe (epd/nd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Auswertung freiwilliger Massengentests Grenzen gesetzt. Die Ergebnisse dürften nur gegen die Teilnehmer des DNA-Tests selbst als Beweismittel für eine Straftat verwendet werden, nicht jedoch gegen deren Verwandte, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe. Im konkreten Rechtsstreit muss der wegen einer schwerer Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilte Klä...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -