Ohne rechtliche Grundlage

Datenschützer kritisieren Staatstrojaner

Heftige Kritik an der staatlichen Überwachungspraxis auf dem Chaos Communication Congress: Das Anzapfen von Computern finde ohne angemessen rechtliche Grundlage und ohne feste Spielregeln statt, monierte der Richter Ulf Buermeyer. Die Informatikerin Constanze Kurz beschrieb ein Geflecht aus Bürokraten und zweifelhaften Unternehmen, das mit Datenschutz wenig anfangen kann.

Obwohl nach dem Chaos Computer Club (einem traditonsreichen Verein für ungehinderte Kommunikation, Datenschutz und Informationsfreiheit) längst auch der Generalbundesanwalt und der Bundesdatenschutzbeauftragte die deutsche Praxis der Online-Durchsuchungen kritisieren, ist ein Ende der Festplatten-Schnüffelei per Staatstrojaner nicht in Sicht.

Für Politiker sei es gefährlich, ein Trojanergesetz mit klaren Schranken zu fordern, denn dann drohten Negativ-Schlagzeilen, argumentierte der Jurist Ulf Buermeyer auf einer Veranstaltung des derzeit in Hamburg stattfindenden Chaos Communication Congress. Der Richter am Landgericht Berlin, der zudem als Gutachter für Bundestag und diverse Ministerien aktiv ist, befürwortet wie der CCC ein Verbot der Schnüffelsoftware.

Doch seine »Mindestforderung« zeugt von Pragmatismus: Eine klare Rechtsgrundlage für das staatliche Durchforsten von Festplatten und Smartphones. Und wenn schon gelauscht werde, dann...




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