Ansprüche beim Versicherer anmelden
BGH zu Klauseln in Lebensversicherungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gegen den Versicherer Signal Iduna entschieden. Dessen Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen sind dem Entscheid der Richter zufolge unwirksam.
Gemäß dem Urteil des Gerichts vom 19. Dezember 2012 (Az. IV ZR 200/10) haben Versicherte damit Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Gegenstand des in Karlsruhe entschiedenen Verfahrens waren die seit Herbst 2001 vom Versicherer Signal Iduna und ähnlich von fast allen anderen Unternehmen verwendeten Klauseln, in deren Folge Kunden wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe, dem sogenannten Stornoabzug, bei vorzei...
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