Dusche statt Badewanne - was kann ich fordern?
Leserfrage zur Barrierefreiheit
Mein Mann und ich sind beide nicht mehr gut zu Fuß. Wir können die Badewanne in unserem Bad nicht mehr nutzen, weil wir weder rein- noch raussteigen können. Wir haben unseren Vermieter gefragt, ob er die Badewanne gegen eine Dusche austauschen würde. Er hat den Umbau abgelehnt. Welche Möglichkeiten haben wir, doch noch zu einer Dusche zu kommen?
Fam. Ludwig M., Leipzig
Nach § 554 a des BGB können Sie als Mieter vom Vermieter verlangen, dass dieser bauliche Veränderungen zur Herstellung von Barrierefreiheit duldet. Wenn dabei die berechtigten Interessen der anderen Mieter erheblich eingeschränkt werden, kann der Vermieter die Zustimmung zum Umbau verweigern.
Im Klartext heißt das, wenn der Vermieter den Umbau nur duldet und nicht selbst vornimmt, müssen Sie den Umbau selbst bezahlen. Und der Vermieter kann zusätzlich noch eine Sicherheit (weitere Kaution) verlangen für den Fall, dass die Umbauten bei Auszug des Mieters (beispiels...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.