Haftet Eigentümergemeinschaft für Bäume?
Leserfrage zum Wohnungseigentum
Inwieweit haften Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Schäden, die von Bäumen auf den Gemeinschaftsflächen ausgehen - insbesondere wenn Kinder auf die Bäume klettern und herunterfallen? Siegfried M., Sömmerda
Bäume auf dem Grundstück, das gemeinschaftliches Eigentum ist, sind ebenfalls gemeinschaftliches Eigentum. Für Schäden, die durch sie verursacht werden, haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) - aber nur soweit eine Haftung überhaupt gegeben ist. Die Gemeinschaft sichert sich dagegen üblicherweise durch eine Haftpflichtversicherung ab.
Als Grund für eine Haftung kommt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der WEG in Betracht. Insofern bestehen hier keine Besonderheiten gegenüber anderen Eigentümern. Die Verkehrssicherungspflicht trifft denjenigen, der Gefahren für Dritte schafft. Er muss dagegen die Vorkehrungen treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um Schädigungen Dritter zu verhindern. Haftungsbegründend wird eine Quelle, wenn sich aus zu erwartenden Situationen die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter Dritter verletzt werden. Es ist in der Rechtsprechung jedoch allgemein anerkannt, dass es...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.