Wie Ärger vermieden werden kann

Umtausch oder Reklamation von Geschenken und über Gutscheine

Nicht nur zu Weihnachten ist das Thema Umtausch und Reklamation von Geschenken sowie das Einlösen von Gutscheinen ein Dauerbrenner. Zu beachten ist: In Deutschland gibt es kein Recht auf Umtausch für einwandfreie Ware.

● Defekte Ware: In den ersten sechs Monaten kann der Kunde problemlos reklamieren. Danach muss er beweisen, dass der Defekt der Ware schon bei Erhalt bestand. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach zwei Jahren; bei gebrauchten Waren kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist im Vertrag (AGB) auf ein Jahr verkürzt werden. Bei fehlerhafter Ware müssen in der Regel zwei Reparaturversuche des Händlers geduldet werden. Ausnahmen: Das ist dem Kunden nicht zumutbar oder der Mangel ist nicht behebbar.

● Besonderheiten beim Onlinekauf: Hier gilt das Widerrufsrecht: Schickt der Verkäufer eine korrekte Widerrufsbelehrung, kann die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgesendet werden. Wird man gar nicht, verspätet oder falsch über das Widerrufsrecht unterrichtet, verlängert sich die Frist. Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind Käufe von CDs oder DVDs sowie Software, wenn deren Versiegelung entfernt wurde, aber auch Spezialanfertigun...


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