Studierende fordern Geld zurück
AStA ruft zur Einforderung der gerichtlich für verfassungswidrig erklärten Rückmeldegebühr auf
»Braucht jemand Geld? So etwa 50 Euro pro Semester?«, fragt ein Bekannter am Montag ehemalige Kommilitonen und verweist auf die Internetseite des AStA der Freien Universität (FU) Berlin. Dort hat die Studierendenvertretung ein Musterschreiben veröffentlicht, mit welchem Studierende und Ehemalige die zwischen 1996 und Ende 2004 erhobenen Rückmeldegebühren in Höhe von 100 DM bzw. später 51,13 EUR einfordern können.
Ende November 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die von Berliner Hochschulen verlangte Rückmeldegebühr für verfassungswidrig erklärt. Die Höhe der Gebühr stehe in »grobem Missverhältnis zu dem Zweck, die Kosten für die Bearbeitung der Rückmeldung zu decken«, und sei daher nichtig, hieß es in der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes. Erst mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004 bestand wieder eine gültige Rechtsgrundlage für die Gebühr.
»Aus diesem Grund empfehlen wir allen ehemaligen und aktiven Studierenden, welche im Zeitraum zwischen dem Wintersemester 1996/1997 und dem Wintersemester 2004/2005 Rückmeldegebühren an der FU gezahlt haben, deren Rückzahlung zu beantragen.« Die Rückzahlung sollte auch dann beantragt werden, wenn die Zahlungen seinerzeit nicht unter Vorbehalt geleistet worden sind - in diesem Fall allerdings ohne den entsprechenden Satz in dem Schreiben.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar sein Urteil gefällt, die anhängigen Klagen der Studierenden jedoch wieder zurück ans Land Berlin verwiesen. Am Oberverwaltungsgericht soll die Bearbeitung der vielen Fälle nun weiter gehen, doch Informationen zu einem wie und wann gibt es noch nicht. Auch ist nicht klar, wer die Rückzahlungen übernehmen soll.
Der Bildungssenat prüfe derzeit gemeinsam mit dem Senat für Finanzen das Urteil. Derzeit sei weder klar, aus welchem Topf das Geld, immerhin rund 100 Millionen Euro, an die Studenten zurück gezahlt werde - noch wann, sagte Thorsten Metter, Sprecher des Senates für Bildung und Wissenschaft. Der Musterbrief des AStA FU ist zunächst an die Universität selbst adressiert. Mit Verweis auf das gerichtliche Urteil und Angabe der entsprechenden Semester können die Unterzeichner »auf Grundlage dieses Urteils die Rückzahlung« der »geleisteten Rückmeldegebühren« beantragen.
Im Ausgangsverfahren hatten zwei ehemalige Studierende auf Rückzahlung der Rückmeldegebühren geklagt. Nachdem sie zunächst vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht Berlin unterlegen waren, hatte das Bundesverwaltungsgericht 2003 die Entscheidungen aufgehoben und die Fälle an das Oberverwaltungsgericht (OVG) zurückverwiesen. Die Berliner Richter hatten daraufhin in Karlsruhe die Gebührenregelung zur Prüfung vorgelegt.
Im vorliegenden Fall hätten die Kosten für die Bearbeitung der Rückmeldungen durchschnittlich bei knapp 23 Mark gelegen. Es sei nicht ausreichend belegt, dass die Gebühr auch sonstige Kosten der Hochschule oder Vorteile der Studierenden abdecken sollte, so das Verfassungsgericht.
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