Rechter Verlag muss zur Sparkasse

Bundesgerichtshof bestätigt das Recht von Privatbanken, Konten ohne Begründung zu kündigen

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Commerzbank darf einem rechten Verlag das Girokonto kündigen, eine Erklärung ist nicht nötig. Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs hat auch für andere Folgen.

Privatbanken dürfen Girokonten von Kunden ohne nähere Angabe von Gründen kündigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies gestern die Klage eines rechtsextremen Verlegers zurück. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei wirksam. Die Bank sei nicht verpflichtet, jede Ungleichbehandlung von Kunden zu rechtfertigen. Einzig bei der Bemessung der Kündigungsfrist müssten die Belange des Kunden berücksichtigt werden. Der elfte Zivilsenat bestätigte damit die Sichtweise der Vorinstanzen.

Die Entscheidung könnte auch für andere unangenehme Folgen haben, beispielsweise die MLPD. Sie musste sich mehrfach dagegen wehren, dass die Deutsche Bank keine Lust mehr hat, ihr Geld zu verwalten. Bislang hatte die Partei damit Erfolg.

In Karlsruhe wurde am Dienstag über eine Klage der Kieler Verlagsgruppe »Lesen und Schenken« verhandelt, die von dem Rechtsextremisten Dietmar Munier geführt wird. Munier vertreibt unter ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.