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Rechtsanspruch ohne Wert

Kommunen wollen Schadenersatz für Kita-Klagen nicht allein tragen

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 2 Min.
Weil die Nachfrage nach Kita-Plätzen das Angebot übersteigen wird, fürchten Städte und Kommunen eine Klagewelle. Sie wollen auch den Bund zur Kasse bitten.

Die Kommunen gehen nicht mehr davon aus, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren fristgerecht zum 1. August 2013 flächendeckend umsetzen zu können. Der Bund sei von unrealistischen Bedarfszahlen ausgegangen, die gesellschaftliche Realität habe sich verändert, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, am Dienstag in Berlin. Immer mehr junge Frauen wollten nach der Geburt ihrer Kinder so schnell wie möglich in ihren Beruf zurück, um »den Anschluss nicht zu verpassen«. Schon jetzt sei absehbar, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen die veranschlagten 35 Prozent aller Kinder in dieser Altersgruppe deutlich übersteigen werde. Besonders in großen Städten zeichne sich ein Bedarf von bis zu 50 Prozent ab.

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, forderte vom Bund und von den Ländern Unterstützung. Jetzt gelte es, »pragmatische und flexible Übergangslösungen« zu entwickeln, um möglichst vielen Eltern ein Angebot unterbreiten zu können. Als Beispiele nannte Landsberg den Ausbau der Tagespflege, die verstärkte Förderung von Betriebskindergärten und die effiziente Nutzung vorhandener kommunaler In-frastruktur wie Schulgebäude. Dabei müsse vorübergehend auch die Senkung von Standards in Kauf genommen werden wie Mindestfreiflächen pro Kita und in besonderen Fällen auch die Gruppengrößen. Dem gravierenden Fachkräftemängel wollen die Kommunen durch freiwillige Mehrarbeit möglichst vieler Erzieherinnen begegnen, von denen derzeit 68 Prozent in Teilzeit arbeiten. Articus und Landsberg forderten Bund und Länder auf, die Ausbildungskapazitäten für pädagogische Berufe zu erweitern, bessere Möglichkeiten für Quereinsteiger zu schaffen sowie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu vereinfachen.

Dies alles wird kurzfristig nicht greifen. Daher gehen die Kommunen davon aus, dass viele Eltern ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz auf dem Klageweg geltend machen werden. Dazu haben die kommunalen Spitzenverbände zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die zu dem Ergebnis kommen, dass Städte und Gemeinden prinzipiell zu Schadenersatz oder der Erstattung der Kosten privat organisierter Betreuung verpflichtet sind. Die Juristen sehen jedoch Möglichkeiten, den Rechtsanspruch sehr restriktiv auszulegen. So seien betroffenen Eltern längere Anfahrtswege, verkürzte Betreuungszeiten und die Unterbringung bei einer Tagesmutter zuzumuten.

Die Kommunalvertreter wollen erreichen, dass sich Bund und Länder an den Kosten der Gerichtsverfahren beteiligen. Schließlich seien sie die Urheber des Rechtsanspruchs und trügen eine Mitverantwortung an der nicht fristgemäßen Umsetzung, so Articus.

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