Haft für den Mann am Megafon

Dresdner Gericht fällt hartes Urteil gegen Teilnehmer von Anti-Naziprotest 2011

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Ein vermeintlicher »Rädelsführer« bei Protesten gegen einen Naziaufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden wurde vom dortigen Amtsgericht zu einer Haftstrafe von 22 Monaten verurteilt.

»Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt« – mit dieser Ansicht begründete Amtsrichter Hans-Joachim Hlava sein hartes Urteil gegen einen Teilnehmer der Anti-Naziproteste vom 19. Februar 2011 in der sächsischen Landeshauptstadt. Der 36-jährige Familienvater wurde zu einer Haftstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Sein Verteidiger Sven Richwin hält eine Berufung für wahrscheinlich: Er habe seine Hoffnung »ohnehin nicht auf die erste Instanz gesetzt«.

Die Anklage hatte dem gelernten Industriemechaniker vorgeworfen, als »Rädelsführer« den gewaltsamen Durchbruch einer Polizeiabsperrung in der Südvorstadt koordiniert und per Megafon Anweisungen gegeben zu haben. Dabei sollen Steine geflogen und die Polizisten mit Latten angegriffen worden sein. Die Polizei hatte 2011 versucht, die Rechtsextremen und die Gegendemonstranten auf beiden Seiten der Elbe getrennt zu halten, war dieser Aufgabe aber schon zahlenmäßig...


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