Wintersport Radfahren
Weil Wege nicht geräumt sind, empfiehlt der Fahrradclub das Ausweichen auf die Straße
Gut gemeint heißt selten gut gemacht. Weil Hausbesitzer Fußgängerwege räumen, landet der beseitigte Schnee zurzeit nicht selten auf Fahrradwegen. Auch Angebotsstreifen für Radfahrer auf den Fahrbahnen sind häufig nur unzureichend geräumt. Das ist gegenwärtig die bittere Realität für Fahrradfahrer in Berlin. Und dies, obwohl dieser Zustand seit der Verschärfung des Straßenreinigungsgesetzes Ende 2010 eigentlich der Vergangenheit angehören sollte. Denn dem Gesetz zufolge muss Schnee auf Fahrbahn-Radstreifen komplett beseitigt werden.
Der Berliner Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrad-Clubs (ADFC) rät deshalb dazu, sich über Mängel bei der Schneeräumung über ein Internetformular bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) zu beschweren, die für die Räumung zuständig ist. »Es ist in jedem Jahr wieder das Gleiche, sobald Schnee fällt, ist die BSR überfordert«, sagt der Landesgeschäftsführer des ADFC, Philipp Poll. Außerdem sei es so, dass Radwege aus Sicht des Verbandes weiter nachrangig geräumt würden.
Bei der BSR bittet man Fahrradfahrer um Nachsicht. »Wir haben die Schneepflüge und die Streuteller so eingestellt, dass die Streifen für Radfahrer auf den Fahrbahnen mitgeräumt werden«, sagt BSR-Sprecher Bernd Müller. Bei rund 1000 Kilometer extra Radwegen, die nicht auf der Fahrbahn, sondern auf Gehwegen verlaufen, brauche es für die Räumung aber Zeit. Subunternehmen hätten damit zu kämpfen, bei den großen Schneemengen mit den mit Bürsten besetzten Räumfahrzeugen neben dem oberflächlichen Schnee auch die darunter gefrorene Schneedecke zu beseitigen. Erschwert werde die Räumung der Radwege zusätzlich dadurch, dass auf Geh- und Radwegen nicht gestreut werden darf. Selbst auf den Fahrbahnen brauchen die Auftaumittel der BSR Zeit, um einzuwirken, erklärt Müller.
Auch der Senat verweist auf die Zuständigkeit der BSR. »Wir sind dafür, dass Radwege geräumt werden«, sagt Petra Rohland, die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Es müsse jedoch die »Verhältnismäßigkeit« gewahrt werden. Soll heißen: Weil zurzeit wenig Radfahrer unterwegs sind, sei es verständlich, dass die BSR zuerst die Straßen räumt.
Da die Situation auf den Fahrbahnen häufig besser ist, rät der ADFC Radfahrern dazu, ebenfalls dorthin auszuweichen. Die Rechtslage dazu sei eindeutig: Selbst bei benutzungspflichtigen Radwegen und Radfahrstreifen entfalle die Benutzungspflicht, falls sie nicht ordnungsgemäß geräumt wurden. »Radfahrer müssen nicht auf nicht geräumten Radwegen fahren«, betont Philipp Poll. Autofahrer müssen auch bei wenig Platz einen Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten.
Wer bei Eis und Schnee unterwegs ist, dem empfiehlt der Fahrradclub überdies spezielle Winter- oder Spikesreifen. Diese sorgen für deutlich mehr Halt auf den Straßen. Zwar verbiete die Straßenverkehrsordnung allen Fahrzeugen die Benutzung von Spikereifen, damit der Straßenbelag geschont wird. Doch kamen laut ADFC Verkehrsjuristen zu dem Schluss, dass diese Vorgabe für Radfahrer nicht gilt, da sie die Fahrbahn aufgrund ihres geringen Gewichts nicht übermäßig beanspruchen.
Um die eigene Sicherheit als Fahrradfahrer zu verbessern, empfehlen die Unfallforscher der Versicherungswirtschaft zudem, möglichst reflektierende Bekleidung zu tragen und eine gute Beleuchtung am Fahrrad zu haben. Damit wäre das Unterwegssein in der Winterzeit, bei der Radfahren etwas für »Extremsportler« sei, ein bisschen sicherer.
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