Polizeigesetz löst Alarm aus

Opposition in Sachsen-Anhalt hält sich Verfassungsklage offen

  • Hendrik Lasch, Magdeburg
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Kleines Entgegenkommen reicht nicht aus: Weil CDU und SPD an umstrittenen Kernpunkten eines neuen Polizeigesetzes festhalten, droht die Opposition mit dem Gang zum Gericht.

Der Showdown ist zunächst verschoben: Die Novelle des »Gesetzes über öffentliche Sicherheit und Ordnung« (SOG), zu dem die Regierungskoalition aus CDU und SPD dem Land Sachsen-Anhalt verhelfen möchte, wird nicht wie geplant schon heute im Innenausschuss des Landtags behandelt. Eine Stellungnahme des parlamentarischen Beratungsdienstes lasse auf sich warten, begründen das die Koalitionäre. Damit steht auch die Verabschiedung des Gesetzes weiter aus.

Wird es allerdings beschlossen und zuvor nicht in einigen Kernpunkten entschärft, dann könnte die Novelle zum Fall für die Verfassungsrichter werden. Das kündigten LINKE und Grüne, die im Parlament die Opposition stellen, gestern gemeinsam an. In einigen Fällen sollten die Bürgerrechte mit dem Gesetz so gründlich beschränkt werden, dass das »mit den Grundsätzen der Landesverfassung nicht vereinbar ist«, erklärt LINKE-Fraktionschef Wulf Gallert. Wenn auch nur einer der strittigen Pun...


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