Schreddern war erlaubt
Keine Rüge für Sachsens Verfassungsschutz
Dresden (nd-Lasch). Bei der Vernichtung nicht mehr benötigter Akten im sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz hat es »keine Auffälligkeiten« gegeben. Diese Einschätzung traf Andreas Schurig, der oberste Datenschützer im Freistaat, nach einer Prüfung in der Behörde. Er entdeckte zwar kleinere Fehler, aber keine Hinweise auf eine »Aktion Reißwolf« nach Auffliegen der rechten Terrorzelle NSU im November 2011.
Anlass für die Kontrolle war ein im Sommer 2012 nach Presseberichten aufgeflammter Streit über die Frage, ob der Geheimdienst Teile von Akten hatte vernichten dürfe...
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