Richter bremsen Privatisierung der S-Bahn
Verstöße gegen europäisches Recht moniert
Berlin (nd-Kröger). Die vom Berliner Senat geplante Teilprivatisierung der S-Bahn ab 2017 steht möglicherweise vor dem Aus. Das Berliner Kammergericht will eine Klage des S-Bahnmutterkonzerns Deutsche Bahn, der gegen die Ausschreibung der Ringbahn juristisch vorgegangen war, zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen. Das Gericht hat das Auslegungsmonopol für EU-Verordnungen. Da Verfahren am EuGH Jahre in Anspruch nehmen, droht der ohnehin ambitionierte Privatisierungsplan des Senats vorzeitig zu platzen. Seine endgültige Entscheidung zu der juristischen Auseinandersetzung zwischen Deutscher Bahn und dem Land Berlin will das Kammergericht am 28. Februar verkünden. Der Richter machte aber bereits gestern deutlich, dass er dem Senat ein einfacheres Vergabeverfahren empfehle. »Sonst habe ich die Befürchtung, dass es bald eine Generation von Schülern gibt, für die die Ringbahn nicht existiert«, sagte der Richter laut »Berliner Morgenpost«.
Im Hause von Verkehrssenator Michael Müller (SPD) will man jetzt überdenken, wie das Verfahren rechtssicher abgewickelt werden kann. Ziel sei weiterhin die Gewährleistung »eines verlässlichen, sicheren und kostengünstigen S-Bahnverkehrs«, so Müller. Kritiker der Privatisierungspläne wie die Linkspartei forderten unterdessen einen Verzicht des Senats auf die Ausschreibung. »Statt weiteren Rechtsstreits fordern wir deshalb eine sofortige Fahrzeugbeschaffung durch das Land und die Einrichtung eines kommunalen Fuhrparks«, sagte deren Verkehrsexperte Harald Wolf.
Die Grünen erklärten, dass es das vorrangige Ziel sein müsse, den S-Bahnverkehr auch für die Zukunft zu sichern. »Daher muss der Senat nun die Züge zügig selbst bestellen, unabhängig von der Frage, wer die Zugstrecken ab 2017 betreiben wird«, sagte Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar. Seite 9
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