Die Erinnerung darf nicht enden
Von der späten Geburt der Oral History und der Krux der schwindenden Zeitzeugenschaft
Der 27. Januar, der Tag, an dem 1945 die Rote Armee das KZ Auschwitz-Birkenau befreite, wurde 2005 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts ausgerufen. Neun Jahre zuvor hatte der deutsche Bundespräsident Roman Herzog diesen Tag auf Initiative des Vorsitzenden des Zentralrates der Juden, Ignatz Bubis, durch Proklamation als bundesweiten Gedenktag gesetzlich verankert. In seiner Rede betonte der Bundespräsident ausdrücklich den Wert der Erinnerung: »Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.«
Die Notwendigkeit dieses Gedenktages ergab sich damals wie heute, weil eine breite histori...
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