BGH-Richter kippten die Zusatzgebühr

Pfändungsschutzkonto

Das Girokonto ist ein Lebensmittel. Doch wer hohe Schulden hat, dem wird es von Banken oft sehr schwer gemacht, seinen alltäglichen Zahlungsverkehr für Miete und Rechnungen abzuwickeln. Doch Verbraucher haben einen Anspruch darauf, ihr bestehendes Girokonto in ein »P-Konto« umzuwandeln - im Falle einer Pfändung kann der Kontoinhaber damit über einen monatlichen Grundfreibetrag verfügen. Dennoch kann das P-Konto teuer zu stehen kommen. Viele Banken kassieren ein Zusatzentgelt. Zu Unrecht, hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt.

Am 1. Juli 2010 war das neue »Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes« in Kraft getreten. Seither hat jeder Verbraucher das Recht, sein Girokonto von der Bank in ein Pfändungsschutzkonto - kurz P-Konto - umwandeln zu lassen. Durch ein P-Konto besteht automatisch Pfändungsschutz des Guthabens bis zu einer Höhe von derzeit 1028,89 Euro je Kalendermonat (»Basispfändungsschutz«). Dabei ist es gleichgültig, ob das Guthaben aus Arbeitseinkommen, Kapitaleinkünften, aus Sozialleistungen oder sonstigen Einkünften stammt. Bestehen Unterhaltsverpflichtungen für Kinder oder Ehepartner, können sogar noch zusätzliche Freibeträge hinzukommen.

Wer bereits ein Girokonto bei einer Bank oder einer Sparkasse hat, der kann es bei seinem Geldinstitut einfach in ein P-Konto umwandeln lassen. »Dies darf nichts kosten und muss zügig geschehen, die Umwandlung darf maximal vier Tage dauern.«Diesen Rat gibt die Schuldnerberatung der Verbraucherzentr...


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