Kann ich auch meine Pflegerin als Erbin einsetzen?
Leserfrage zum Erbrecht
Ich wohne seit einiger Zeit in einem Altenheim. Das Pflegepersonal gibt sich hier jede nur erdenkliche Mühe und ist liebevoll und engagiert um die Altenbetreuung bemüht. Nun habe ich die Frage: Kann ich meine sympathische Pflegerin auch als Erbin einsetzen?
Gertrud M., Berlin
Nach Information des Deutschen Forums für Erbrecht ist zunächst einmal zu sagen: Pflegepersonal darf grundsätzlich nicht im Testament bedacht werden.
Auch wenn es verständlich ist, wenn ein alter Mensch sich gegenüber den engagierten und liebgewonnenen Pflegekräften dankbar zeigen will: Die Heimgesetze verbieten es dem Personal von Alten- und Pflegeheimen, dem Heimträger und dem Heimleiter sowie deren Angehörigen, sich von Heimbewohnern oder deren Familien beschenken zu lassen - und zwar a...
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