Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten
Hartz IV und Zahnersatz
Zur Frage, welche Leistungen Hartz-IV-Beziehern zustehen, die Zahnersatz benötigen, geistern widersprüchliche Informationen durch die Welt. Claudia Mehlhorn hat nun in einem Aufsatz die maßgeblichen Regelungen zusammengestellt. Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
Hartz-IV-Bezieher, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Anspruch auf Übernahme der vollen Kosten für die Zahnersatzleistungen, die der Gesetzgeber für ausreichend hält (sogenannte Regelversorgung der Krankenversicherung). Der Anspruch besteht gegenüber der Krankenkasse und nicht gegenüber dem Jobcenter.
Für jeden zahnärztlichen Befund (z. B. ein fehlender Zahn) sind in der Zahnersatzrichtlinie die entsprechenden Leistungen festgelegt (Zahnarztbehandlung, Zahntechnik und Ma...
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