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Embryotests: Einigung verschoben

Länder wollen Hürden für PID heraufsetzen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (epd/nd). Das Bundesgesundheitsministerium hat Berichte zurückgewiesen, wonach Bund und Länder eine Einigung über die praktische Umsetzung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland erreicht haben. »Wir wissen von keiner Einigung«, sagte ein Ministeriumssprecher dem epd. Die »Berliner Zeitung« hatte gemeldet, dass Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Forderung der Länder akzeptiert habe, die Zahl der PID-Zentren zu begrenzen. An diesem Freitag wird der Bundesrat über die geplante PID-Verordnung abstimmen.

Umstritten sind zwischen Bahr und den Ländern neben der Zahl und Zulassung der Behandlungszentren auch die Voraussetzungen für die Genehmigung jeder einzelnen PID. Die Länder wollen die Hürden erhöht sehen. Bahr argumentiert, er habe mit seinem Verordnungsentwurf das PID-Gesetz korrekt umgesetzt.

Nach dem im Sommer 2011 beschlossenen Gesetz sind Gentests an künstlich erzeugten Embryonen unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Paare dürfen die Methode nutzen, wenn aufgrund ihrer genetischen Veranlagung eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist. Eine vorherige Beratung ist Pflicht. Erwartet werden pro Jahr bis zu 300 Fälle. Eine Begrenzung der PID-Zentren hatte auch der Deutsche Ethikrat gefordert. Mit der Verordnung soll das Gesetz in die Praxis umgesetzt werden.

Die Länder, so der Beschluss im Gesundheitsausschuss des Bundesrates, wollen mehrheitlich, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines PID-Behandlungszentrums geben soll. Es soll vielmehr im Einzelfall geprüft werden. Damit soll die Konzentration auf einige wenige Zentren erreicht werden.

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