Streng katholisch und männlich

Gericht ermöglicht dem Orden Opus Dei Jungengymnasium in Potsdam

Leipzig (nd). Privatschulen, die nur Jungen oder nur Mädchen aufnehmen, verstoßen keineswegs gegen das Grundgesetz und sind daher prinzipiell zulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es wies damit eine Revision des brandenburgischen Bildungsministeriums zurück, das in der Sache zuvor bereits vor dem Verwaltungsgericht Potsdam und vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Niederlagen einstecken musste.

Konkret geht es um die Absicht einer Fö...


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