Gentests an Embryos erlaubt
Berlin (AFP/nd). Paare mit schweren Erbkrankheiten können künftig unter bestimmten Voraussetzungen Gentests an Embryonen vornehmen lassen. Nach jahrelangen Debatten billigte der Bundesrat am Freitag in Berlin mit einigen Änderungen die Rechtsverordnung, die die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) regelt. Damit ist der Weg frei für das PID-Gesetz, das der Bun...
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