Gentests an Embryos erlaubt

Berlin (AFP/nd). Paare mit schweren Erbkrankheiten können künftig unter bestimmten Voraussetzungen Gentests an Embryonen vornehmen lassen. Nach jahrelangen Debatten billigte der Bundesrat am Freitag in Berlin mit einigen Änderungen die Rechtsverordnung, die die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) regelt. Damit ist der Weg frei für das PID-Gesetz, das der Bun...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -