Denunzianten willkommen
Wer Hartz-IV-Bezieher beim Amt verpfeift, kann sich auf die Verschwiegenheit der Behörde verlassen
So etwas nennt man wohl Anstiftung zum Verrat: Die Jobcenter sind angewiesen, anonyme Anzeigen unter allen Umständen vor den Beschuldigten zu verbergen. Die Betroffenen erfahren meistens nicht einmal, dass sie denunziert wurden.
Hartz-IV-Bezieher müssen sich einiges gefallen lassen. Nicht nur, dass sie das Jobcenter zu praktisch jeder Arbeit verdonnern kann und bei Regelverstößen oft sofort sanktioniert. Langzeitarbeitslose können auch jederzeit beim Amt denunziert werden. Die Datenschutzbestimmungen der Jobcenter garantieren den Informanten dabei eine weitgehende Anonymität. Dies belegt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten und Linksparteichefin Katja Kipping.
In dem Antwortschreiben, das dem »nd« vorliegt, wird auf die entsprechende »Empfehlung« der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwiesen. Demnach landet jede Anzeige erst einmal in der Akte des Betroffenen und darf diesem nicht gezeigt werden. Unabhängig davon, ob die Anschuldigen stimmen oder nicht.
Die entsprechenden Anweisungen der BA schreiben dafür ganz genau vor, wie die Anonymität des Tippgebers gewahrt werden soll. So müssen die Anzeigen in der Akt...
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