Die Frist endet in der Regel am 31. Mai 2013

Grundregeln und Tipps für die Steuererklärung 2012

  • Lesedauer: 7 Min.
Wiederholt sind wir im nd-ratgeber an dieser Stelle auf die Steuererklärung und die für 2012 geltenden neuen Regeln eingegangen. Dazu haben uns viele Fragen erreicht, auf die wir nachfolgend zusammenfassend eingehen.

Steuererklärung für 2012 - bis wann ist sie abzugeben?

Die Frist endet am 31. Mai 2013. Wer auf Lohnsteuerhilfe-Vereine oder Steuerberater setzt, hat Zeit bis zum Jahresende. Mit dem Steuerbescheid ist in diesem Jahr allerdings frühestens ab Mitte März rechnen. Wegen zahlreicher gesetzlicher Änderungen können die Finanzämter die Erklärung überhaupt erst ab März endgültig bearbeiten.

Kann ich die Steuererklärung allein erstellen?

Die Formulare können per Hand oder elektronisch mit dem Programm Elster der Finanzverwaltung ausgefüllt werden. Daneben ist es möglich, eine Steuersoftware für den Computer zu kaufen, einem Lohnsteuer-Hilfeverein beizutreten oder zum Steuerberater zu gehen. Lohnsteuerhilfe-Vereine sind spezialisiert auf Angestellte und Rentner, Steuerberater mehr auf Selbstständige und Firmen.

Was ist steuerlich absetzbar?

Im Prinzip gibt es vier Gruppen steuerrelevanter Ausgaben: Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscomputer. Die zweite Gruppe sind die Sonderausgaben, das sind vor allem Ausgaben für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und neuerdings die Kinderbetreuung. Die dritte Gruppe sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheiten oder Scheidung. Es gibt auch Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.

Wie funktioniert »das Absetzen von der Steuer«?

Grundlage der Besteuerung ist das Gesamteinkommen, also Lohn plus Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen. Von dieser Summe werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen, also von der Steuer abgesetzt. Damit wird also nur das Einkommen gemindert. Wie hoch die Steuerersparnis ist, hängt dann davon ab, wie hoch der jeweilige Steuersatz des Steuerzahlers ist. Anders ist es beim Steuerbonus für Handwerker: Hier werden steuerlich anerkannten Ausgaben direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung wichtig?

Einige wichtige Daten für die Steuererklärung erhalten Arbeitnehmer per Bescheinigung ihres Arbeitgebers. Dort sind etwa Lohn, die gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden. Viele abzugsfähige Ausgaben müssen vom Steuerzahler exakt belegt werden durch Quittungen über gekaufte Artikel, Spendenbescheinigungen, Handwerkerrechnungen oder Ausgaben für Arzneimittel und andere Arztkosten (wie die noch 2012 gültige Praxisgebühr). Wer Geld für eine Kur oder alternative Therapie ausgegeben hat, muss beim Finanzamt ein Attest vorlegen, das vor Beginn der Behandlung beim Amtsarzt oder einem medizinischen Dienst eingeholt wurde. Der Bundesfinanzhof bestätigte diese 2011 erfolgte Gesetzesänderung im Juni 2012. Die Nachweise für andere steuerlich relevante Angaben (etwa von Banken oder Versicherungen) werden in der Regel in den ersten Wochen des Jahres zugeschickt

Wie verhält es sich mit den Kinderbetreuungskosten und dem Kinderfreibetrag?

Seit 2012 ist egal, ob beide Eltern berufstätig sind oder nicht: Die Betreuungskosten für ihre Kinder bis zum 14. Geburtstag können sie als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt muss dabei auch die Extrakosten für den Fremdsprachenunterricht im Kindergarten anerkennen. Bei einem Au-pair zählt die Hälfte des Lohns als Kinderbetreuungskosten. Abziehbar sind zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens 4000 Euro pro Kind. Vom Schulgeld für die Privatschule zählen 30 Prozent, höchstens aber 5000 Euro. Kindergeld oder Kinderfreibeträge gibt es seit 2012 unabhängig vom Einkommen des Kindes, und zwar maximal bis zum 25. Geburtstag. Studenten mit einem ersten Berufs- oder Studienabschluss dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Was steckt hinter der Entfernungspauschale?

Mit der Pendlerpauschale - steuerrechtlich Entfernungspauschale genannt - können Erwerbstätige (sowohl abhängige Beschäftigte als auch Selbstständige) in der Steuererklärung die Kosten für den täglichen Weg zur Arbeit geltend machen. Die Pauschale kann für alle Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Auto, Motorrad, Fahrrad) angesetzt werden; ausgenommen sind Flüge. Diese Kosten sind in der Steuererklärung in Anlage N über eine Pauschalregelung geltend zu machen. Für diese Entfernungspauschale gelten 30 Cent pro Kilometer. Es zählt dabei aber nur die einfache Strecke zur Arbeit. Das Finanzamt muss dabei seit 2012 auch einen Umweg anerkennen, wenn er insgesamt verkehrsgünstiger ist. Die Obergrenze beträgt 4500 Euro im Jahr. Diese Obergrenze gilt nicht für Pendler, die das eigene Auto nutzen. Arbeitnehmer müssen die Entfernungspauschale ansetzen oder die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Ein Mix ist seit 2012 nicht mehr möglich.

Können weitere Kosten für den Arbeitsweg abgesetzt werden?

Nein, die Entfernungspauschale hat abgeltende Wirkung. Alle mit dem Weg zur Arbeit und dem Unterhalt des Autos verbundenen Zusatzkosten wie Versicherungen, Parkgebühren oder Mitgliedsgebühren für Autoclubs werden durch die Pauschale abgegolten. Als Ausnahme gelten Kosten für Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit. Diese können als außergewöhnliche Aufwendungen bei den allgemeinen Werbungskosten steuerlich eingebracht werden.

Gibt es die Pendlerpauschale auch bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel?

Ja, allerdings gilt hier für die Veranschlagung von Tagen, an denen Pendler in fremden Autos mitgenommen werden, die Obergrenze von 4500 Euro. Fahrten an Tagen, an denen das eigene Auto genutzt wird, können - wie schon erwähnt - ohne Berücksichtigung der Obergrenze veranschlagt werden.

Wie verhält es bei Fahrten zu zwei Jobs an einem Tag?

Fährt ein Arbeitnehmer regelmäßig zu zwei verschiedenen Arbeitsstellen an einem Tag, gilt auch hier die Pendlerpauschale. Der Weg zur ersten Arbeitsstelle wird dabei als Umweg gezählt. Angesetzt werden darf für die Pauschale maximal die Hälfte des Dreiecksweges von der Wohnung zur Arbeitsstelle 1 und 2 und zurück zur Arbeit.

Sind Umzugskosten steuerlich abzusetzen?

Ja, aber es muss sich um einen berufsbedingten Umzug handeln. Hierzu gehören nicht nur der Transport der Möbel, doppelte Mietzahlungen, die Aufwendungen für einen Makler und für Fahrten zur Wohnungsbesichtigung, sondern auch für Nachhilfeunterricht der Kinder wegen umzugsbedingten Schulwechsels. Pro Kind können seit März 2012 1711 Euro (bisher 1657 Euro) berücksichtigt werden.

Kompliziert und umstritten ist steuerlich betrachtet das häusliche Arbeitszimmer. Was gilt hierfür?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern führt seit Jahren immer wieder zu Gerichtsverfahren. Der Kernpunkt ist: Es gibt keine Steuerminderung für das Arbeitszimmer daheim, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplätze zur Verfügung stellt. Dann ist das »Heimbüro« nicht der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit. Grundsätzlich gibt es zwei Arten, das häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen: Bei Variante A erkennt das Finanzamt ein Heimbüro an, wenn es Dreh- und Angelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Variante B: Fehlt ein fester, eigener Schreibtisch im Betrieb, dürfen Kosten für das eigene Arbeitszimmer bis zu 1250 Euro pro Jahr in die Steuer gepackt werden. Das gilt für Lehrer, Außendienstmitarbeiter, Versicherungsmakler oder Freiberufler sowie für jene, die am Arbeitsplatz zu Hause während der Elternzeit oder Arbeitslosigkeit für den künftigen Job lernen. Absetzbar sind die anteilige Miete und Versicherungen, Müllkosten, Strom, Wasser und Reinigung - alles bis maximal 1250 Euro. Auch dürfen Anschaffungskosten für Arbeitsmittel oder Schreibtisch geltend gemacht werden.

Was bedeutet der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Wer mehr als 1000 Euro für Fachliteratur, Bewerbungen, Weiterbildungs- und andere Werbungskosten ausgegeben hat, muss alle Posten nachweisen, um vom Finanzamt mehr erstattet zu bekommen. Wer seinen privaten Computer oder Laptop zu Hause auch beruflich nutzt und dies nachweisen kann, kann die Anschaffungskosten absetzen. Wer mehr als die Hälfte absetzen will, muss nachweisen, dass er das Gerät zu mehr als 50 Prozent beruflich nutzt.

Was sollten speziell Studenten berücksichtigen?

Studenten sollten Kosten für ein zweites Studium oder ein Studium während einer Ausbildung angeben. Übersteigen die Ausgaben für Bücher und Fahrtkosten die Einnahmen, kann der Verlust in späteren Berufsjahren steuermindernd verrechnet werden. Der Bund der Steuerzahler verweist auf eine Vielzahl gerichtlicher Einzelfallentscheidungen, auf die in der Steuererklärung hingewiesen werden sollte.

Wird auch die Sanierung einer Wohnung oder eines Hauses vom Fiskus berücksichtigt?

Wer sein selbst genutztes Haus oder seine Wohnung saniert, kann die Kosten geltend machen, wenn es sich um eine außergewöhnliche Belastung handelt, die beim Kauf nicht erkennbar war. Der Bundesfinanzhof zählt etwa ein asbestverseuchtes Dach dazu oder den Befall mit Hausschwamm. Auch die Abwehr von Brand- oder Hochwasserschäden können Hausbesitzer angeben.

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