Wenn die Abrechnung zu spät ankommt

Betriebskosten

Das Thema Betriebskostenabrechnung ist schier unerschöpflich. Welche Rechtsfolgen entstehen, wenn diese den Mietern zu spät erreichen?

Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der Mieter die Betriebskostenabrechnung des Vermieters erhalten haben. Abrechnungen für das Kalenderjahr 2011 müssen daher bis Silvester 2012 beim Mieter angekommen sein. Verpasst der Vermieter diese Frist, kommt die Abrechnung später beim Mieter an, kann der Vermieter nach Darstellung des DMB-Mietervereins Dresden und Umgebung keine Nachforderungen aus dieser Abrechnung mehr stellen.

Es ko...


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