Job-Beihilfe ist auch für Ausländer zu zahlen
Urteil des Europäischen Gerichtshofs
EU-Staaten dürfen Beihilfen an Firmen für die Einstellung Arbeitsloser nicht davon abhängig machen, dass der Jobsuchende seinen Wohnsitz im Inland hat. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Luxemburg am 13. Dezember 2012 (Az. C-379/11).
Die Richter gaben damit einer Luxemburger Firma recht, die eine Frau aus dem nahe gelegenen deutschen Grenzgebiet einstellen wollte.
Weil die Frau zum fraglichen Zeitpunkt bereits 52 Jahre alt war, hatte das Unternehmen beim luxemburgischen Arbeitsamt eine Einstellungsbeihilfe für ä...
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