Kassen müssen freie Medikamente nicht bezahlen

Medikamente

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente zu übernehmen.

Einen dementsprechenden Beschluss veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht am 16. Januar 2013 (Az. 1 BvR 69/09). Die Belastung der Versicherten stehe in einem angemessenem Verhältnis zu dem Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssten nicht alles bezahlen, was »an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist«, heißt es in dem Beschluss.

Damit hatte die Beschwerde eines 1934 geborenen Versi...


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