Über Panzergeschäfte spricht man nicht
Gericht schützt Export von Rüstungsgütern
Die Geheimhaltung von illegalen Waffenexporten in Krisengebiete ist rechtens, die Aufforderung zur Veröffentlichung hingegen strafbar. Das ist die Botschaft, die ein Gericht mit seinem Urteil gegen einen Heidelberger Friedensaktivisten verhängt hat.
Berlin (nd). Das Amtsgericht München verurteilte am Donnerstag den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro. Die Staatsanwaltschaft München hatte gar 90 Tagessätze à 60 Euro gefordert. Theisen hatte im Sommer des vergangenen Jahres die Mitarbeiter der Rüstungsfirma Krauss-Maffei Wegmann (München) auf Flugblättern dazu aufgefordert, Informationen über einen offenbar seit langem geplanten Export von Leopard 2-Panzern an Saudi-Arabien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ein solcher Rüstungsexport verstoße gegen die Po...
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